Vergangene Woche wurde berichtet, dass der Einsatz von Google Analytics legal ist, sobald man seine User darauf hinweist, dass dieses Tool auf der besuchten Website benutzt wird.
Christian Vollmert, Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle beim BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft), sagt zu diesem Thema nun offiziell:
"Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwiedrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Web Analyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Website zu platzieren."
Dies entspricht inhaltlich exakt dem, worüber ich im November 2007 bereits geposted habe:
Datenschutz, Web Analyse und Websitebetreiber
Daher hier erneut der Hinweis an alle Leser und Google Analytics Nutzer:
Mit der Nutzung von Google Analytics haben Sie sich verpflichtet, den unter Punkt 8.1 aufgeführten Satz der Google Analytics Nutzungsbedingungen in Ihre Website zu integrieren.
Ich empfehle dies im Impressum, Disclaimer oder ihn in Ihre eigenen AGBs/Nutzungsbedingungen zu übernehmen.
In dem Post aus dem November vergangenen Jahres können Sie den Kommentaren entnehmen, dass Google die über Google Analytics generierten IP Adressen ausschließlich für die Erstellung des Karten-Overlay Reports benötigt.
Ist die Herkunft des Users bestimmt, werden die IP-Adressen gelöscht bzw. unkenntlich gemacht. Diese Formulierung konnten Sie in der Vergangenheit von mir auch auf diversen Konferenzen und Veranstaltungen so hören...und auch lesen, denn im April 2008 habe ich genau dies explizit gepostet in dem Artikel: Karten Overlay bei Google Analytics.
Ich möchte in diesem Post nicht in tiefere rechtliche Diskussionen einsteigen, sondern vielmehr dazu ermuntern, die Vorteile von Google Analytics zu nutzen.
Bringen Sie Ihr Business nach vorn! - Nutzen Sie Web Analytics!
Haben Sie den Hinweissatz in Ihre Website eingebaut? Vertrauen Sie Google Analytics mehr oder weniger als anderen Toolanbietern? Schreiben Sie Ihre Meinung in einem Kommentar!
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Karten Overlay bei Google Analytics
Analytics Filter: Wozu brauche ich die? Teil 2 - IP Adresse ausschließen
Analytics Filter: Wozu brauche ich die? Teil 4 - Eigenen Traffic ausschließen (dynamische IP)
Xamit Studie: Datenschutz, Web Analyse und Websitebetreiber
Hallo Timo,
AntwortenLöschensoweit ganz interessant der Post. Bisweilen bin ich aus der Rechts-Sicht noch nicht tief drinnen in dem Thema (habe dies aber vor), jedoch scheint mir die Aussage von Herrn Vollmert ähnlich zu den Aussagen der Politiker ("Unsere Banken sind sicher"). Der Beigeschmack wird verstärkt durch "gesetzwiedrig" - denke er meinte doch "gesetzwidrig".
Hallo Timo,
AntwortenLöschenerfreulich, dass hier mal jemand Stellung bezieht. Allerdings bliebe zu klären, ob Herr Vollmert ein Jurist ist oder woher seine Einschätzung beruht? Es nützt ja allen nichts, im Klagefall auf Herrn Vollmert zu zeigen und "der hat´s aber gesagt" zu rufen. Wo gibt es denn rechtlich belastbare Quellen, auf die man sich im Notfall berufen kann?
Mindestens ein deutscher Anbieter von Tracking-Lösungen hat sich ja schon vom Landsdatenschutzbeauftragen prüfen und zeritifizieren lassen. Auf sowas kann ich mich als rechtlicher Laie sicherlich glaubhaft berufen. So was wäre für GA natürlich auch nicht schlecht...
Um deine Frage direkt zu beantworten: Ich vertraue Google Analytics weniger als anderen Tools. Angesichts der nach außen hin undurchsichtigen Unternehmenskultur von Google dürfte das auch nicht verwunderlich sein. Grüße
AntwortenLöschen@all: Natürlich ist Herr Vollmert kein Jurist (soweit ich weiß) und ersetzt damit auch kein Gericht - dennoch ist es eine quasi offizielle Aussage wenn der BVDW so ein Statement offiziell herausgibt. Bisher gab es deartige offizielle Kommentare ja eher von Google und/oder mir ;-)
AntwortenLöschenEs bleibt abzuwarten, ob es in nächster Zeit offiziellere Aussagen zu dem Thema gibt.
Zu der Aussage von Sascha: Es ist natürlich jedem überlassen ob er Google Analytics nutzen will oder nicht. Als Google Insider kann ich derartige Gedanken allerdings nicht nachvollziehen und könnte einen halben Tag einen Vortrag über genau das Thema halten...mein Vertrauen ist absolut da, vielleicht sogar größer als bei dem ein oder anderen Toolanbieter.
Schön, dass man die Wahl hat...
Die Lage scheint sich leider geändert zu haben, mehrere Datenschützer haben jetzt eindeutig Stellung bezogen, dass der Einsatz von Google Analytics gesetzeswidrig ist und zumindest in Schleswig Holstein wurden schon mehrere Firmen angeschrieben Google Analytics von der Website zu nehmen. Ich hab allerdings noch keine Urteile oder sonst irgendwas gefunden, wo man irgendwo Rechtssicherheit herleiten könnte, weißt du da irgendwas von neueren Entwicklungen? Die Wikipedia sagt mittlerweile ganz eindeutig nein zu Google Analytics (Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zu Google-Analytics:
AntwortenLöschen„Derzeit ist die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Services durch Webseitenanbieter unzulässig. Google muss dessen Konfiguration so ändern, dass die Betroffenen ihr Recht auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten wirksam wahrnehmen können. Für den rechtswidrigen Einsatz des Dienstes haften die Webseitenbetreiber.“
(http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Analytics)
Jetzt hoffe ich einfach mal, dass ich eine für ein international ausgelegtes Blog Analytics noch verwenden darf. Paradoxerweise müsste man die IP Adresse auswerten, um deutsche Nutzer nicht zu tacken, aber die Auswertung der IP Adresse zu Geolokalisierungszwecken ist wiederum laut den NRW-Datenschützern schon zustimmungspflichtig...
Wäre großartig, wenn du das einmal näher untersuchen könntest. Gibt es eine Stellungsnahme von Google? Ich hab leider noch keine finden können, da einige unserer Kunden ebenfalls Google Analytics einsetzen und etwas besorgt sind... irgendwie scheint die Lage ziemlich verzwickt.
Hallo,
AntwortenLöschenich möchte mal direkt eine Frage aufwerfen: Worin besteht aus Sicht des Datenschutzgesetzes eigentlich der Unterschied zwischen Google Analytics und seinen toolbasierten Wettbewerbern (z.B. etracker, Omniture, etc.)? ALLE tracken die IP. Geht man nach einigen Äußerungen ist die IP eine personenbezogene Information. Zudem tracken ALLE mehrere websites und könnten somit ein Nutzerprofil über mehrere Websites hinweg erstellen. etc. etc. Was mich mal grundlegend interessiert: Steht hier statt Google Analytics nicht vielmehr die aktuelle Art und Weise des Web Controlling am Pranger? Und ob ich das Ganze nun Inhouse oder per ASP erledigen lasse, interessiert den Datenschutz auch nicht. Wenn ich personenbezogene Daten erfasse, muss ich eine Einwilligung haben. Somit sind auch Tools wie etracker als ASP oder auch Piwik problematisch.
Ergo: Google Analytics ist aus meiner Sicht genauso viel/ wenig problematisch wie alle anderen. Übersehe ich da was Wesentliches?
@Timo: Noch eine kurze Frage zu Deinem Analytics-Buch: Ist es primär für Einsteiger oder Fortgeschrittene gedacht (Inhalt, Schreibstill)?
Viele Grüße
Daniel